Kosten

Privatversicherte & Beihilfe

Verhaltenstherapie wird in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe übernommen.

Selbstzahler

Psychotherapie
Beratung
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Privatversicherte
& Beihilfe

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Eintrag ins Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns habe ich die Berechtigung mit allen privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen abzurechnen. Hierbei bestimmt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) die Höhe der angerechneten Leistungen:

Bitte informieren Sie sich vor einem Erstgespräch direkt bei Ihrer Versicherung über folgende Punkte:

  • Umfasst Ihr Krankenversicherungstarif eine psychotherapeutische Behandlung (Verhaltenstherapie) durch eine Psychologische Psychotherapeutin (mit Ärzteregistereintrag)? 
  • Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung notwendig? 
  • Gibt es eine festgelegte Maximalstundenanzahl für eine psychotherapeutische Behandlung? (Stundenkontingent pro Jahr? Gibt es andere Begrenzungen?)
  • Wie ist die Erstattungshöhe in Ihrem Versicherungstarif (Welcher Satz der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten)? 

Selbstzahler-Leistungen:

  • Psychotherapie: Sie möchten, dass Ihre Diagnose oder Informationen über Ihre Behandlung nicht an Ihre Krankenversicherung weitergegeben werden, z. B. damit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nichts im Weg steht? Dann können Sie als Selbstzahler eine Psychotherapie in Anspruch nehmen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
  • Psychologische Beratung: ausschließlich Selbstzahlerleistung
    • Einzelgespräch in der Praxis (25 oder 50 Min.)
    • Einzelgespräch online (25 oder 50 Min. Video)
    • Paargespräch in der Praxis (50 Min.)
  • Prävention: ausschließlich Selbstzahlerleistung
    • Burnout-Prävention
    • Achtsamkeitsbasierte Prävention
    • Progressive Muskelrelaxation (PMR) nach Jacobson
    • Präventionsangebote für Firmen (einzeln, Gruppenseminare, Vorträge)

Möglichkeiten für gesetzlich Versicherte

Meine Praxis ist eine reine Privatpraxis. Gerne können Sie als gesetzlich Versicherte/r meine Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Das Kostenerstattungsverfahren biete ich derzeit nur für Bestandspatienten und ehemalige Patienten an.

Als Privatpraxis ist es nicht möglich, die Behandlung über die Versichertenkarte abzurechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen (wie dem Nachweis, dass kein Psychotherapieplatz im Kassensystem gefunden werden kann) finanzieren Krankenkassen eine Psychotherapie über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Da jeden gesetzliche Krankenkasse hierfür unterschiedliche Voraussetzungen hat, informieren Sie sich bitte vor einem Erstgespräch bei Ihrer Krankenkasse über diese Voraussetzungen und Fragen dort nach den geforderten Nachweisen für die Kostenübernahme. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für weitere Informationen zum Vorgehen klicken Sie bitte auf den Button „Vorgehensweise“.