Kostenerstattung

Kostenerstattungsverfahren (wird von mir derzeit nur für meine ehemaligen Patienten und Bestandspatienten angeboten)

Da jede gesetzliche Krankenkasse für das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Absatz 3 SGB V unterschiedliche Voraussetzungen hat, informieren Sie sich bitte vor einem Erstgespräch bei mir über diese Voraussetzungen und fragen bei Ihrer Krankenkasse nach den geforderten Nachweisen für die Kostenerstattung. Gerne können Sie ein Erstgespräch (25 Min. / 65,57 €) zum Kennenlernen vor der Bestätigung einer Übernahme der Kosten durch ihre gesetzliche Krankenkasse wahrnehmen – für die Zahlung des Honorars sind in diesem Fall Sie selbst verantwortlich.

  • Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen Sie für eine ambulante Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren einreichen sollen.
  • Rufen Sie danach bei der Terminservicestelle 116 117 oder bei einem niedergelassenen, kassenzugelassenen Psychotherapeuten an und vereinbaren einen Termin für eine Sprechstunde, welche verpflichtend ist. In dieser Sprechstunde erhalten Sie das Formular (PTV11) mit der
    Empfehlung auf zeitnahe Psychotherapie mit dem Vermerk der Dringlichkeit (Dringlichkeitscode).
  • Nehmen Sie mit mehreren (5 – 10) niedergelassenen Vertragspsychotherapeuten, die mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen, Kontakt auf (Anruf oder Email) und fragen nach, ob kurzfristig eine Richtlinienpsychotherapie möglich ist. Protokollieren Sie dies in einer Liste.
  • Lassen Sie sich bestenfalls von Ihrem Psychiater oder von Ihrem Hausarzt eine weitere
    Dringlichkeitsbestätigung für eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung ausstellen.
  • Lassen Sie sich bestenfalls von Ihrem Psychiater oder von Ihrem Hausarzt eine weitere
    Dringlichkeitsbestätigung für eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung ausstellen.
  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag (Vorlage im Anhang) auf ambulante Psychotherapie und Kostenerstattung nach §3 Absatz 3 SGB V bei Ihrer Krankenkasse. Diesem fügen Sie hinzu:
    • das Formular PTV 11 aus der Sprechstunde
    • das Protokoll Ihrer Suche nach einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten
    • eine Bescheinigung von mir, dass ich die Behandlung zeitnah übernehmen kann.
    Schicken Sie diese Unterlagen bitte an Ihre Krankenkasse oder geben Sie diese persönlich in Ihrer Filiale vor Ort ab – Ihre Krankenkasse muss Sie spätestens 5 Wochen nach Eingang der Unterlagen über ihre Entscheidung informieren. Sollte der Antrag abgelehnt werden, können Sie Widerspruch einlegen.

Untenstehend finden Sie Informationen und Formulare zum Kostenerstattungsverfahren zum Download: